AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zwischen dem Gast und uns zustande. Nimmt eine dritte Person die Buchung für den Gast vor, so haftet diese gesamtschuldnerisch mit dem Gast für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Ansprüche, sofern uns eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Der Besteller verpflichtet sich, die Buchungsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Gast weiterzuleiten.
2. Leistungen, Preise und Bezahlung
2.1. Die Preise ergeben sich aus unserem Prospekt bzw. unserem Internetauftritt. In den Preisen sind die Nebenkosten eingeschlossen.
2.2. Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung zusammen mit der Darstellung im gültigen Prospekt bzw. im Internetauftritt.
2.3. Wir verpflichten uns, die vom Gast oder Besteller gebuchte Ferienwohnung für den Gast in der vereinbarten Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder nach marktüblichen Regeln bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wir sind verpflichtet, dem Gast eine andere, gleichwertige Ersatzunterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn wir die zugesagte Unterkunft trotz Bestätigung nicht zur Verfügung stellen können. Ausgeschlossen ist dies bei höherer Gewalt.
2.4. Mit Abschluss des Vertrages können wir eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises, jedoch mindestens 100,00 EUR verlangen. Die Aufforderung zur Anzahlung erfolgt mit der Buchungsbestätigung. Die Restsumme ist bis spätestens sieben Tage vor Anreise zu zahlen. Bei einer kurzfristigen Buchung, innerhalb von sieben Tagen vor Anreisen, ist der Gesamtpreis für den Aufenthalt vor Beginn des Aufenthaltes zu zahlen.
3. Stornierung von Verträgen
3.1. Der Gast kann den Vertrag stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform und ist mit Zugang bei uns wirksam.
3.2. Der Gast hat im Falle der Storniereung die nachfolgend angegebenen Entschädigungen zu zahlen:
- 10 % des Gesamtpreises bis zum 31. Tag vor Reisebeginn
- 20 % des Gesamtpreises bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
- 40 % des Gesamtpreises bis zum 12. Tag vor Reisebeginn
- 60 % des Gesamtpreises bis zum 03. Tag vor Reisebeginn
- 80 % des Gesamtpreises ab dem 03. Tag vor Reisebeginn
- 100 % bei Nichtanreise abzüglich bei uns ersparter Aufwendungen
3.3. Dem Gast bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die durch die Kostenpauschale geltend gemachten. Sollte dies der Fall sein, hat der Gast nur die tatsächlich angefallenen Kosten zu tragen.
3.4. Wir bemühen uns, die gebuchte Ferienwohnung anderweitig zu vermieten, um den Schaden für den Gast so gering wie möglich zu halten.
3.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
4. An- und Abreise
4.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht die Wohnung dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
4.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hat der Gast die Ferienwohnung am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
5. Haftung
5.1. Wir haften für Verlust, Zerstörung und Beschädigung der Sachen, die der Gast in der Zeit der Beherbergung in der Ferienwohnung eingebracht hat. Die Haftung ist begrenzt auf das Hundertfache des Beherbergungspreises an einem Tag, höchstens aber auf einen Betrag in Höhe von 3.500,00 EUR, bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten auf einen Betrag in Höhe von 800,00 EUR.
5.2. Eine Haftung für Fahrzeuge, Sachen, die in Fahrzeugen belassen worden sind, und lebende Tiere ist ausgeschlossen.
5.3. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung durch den Gast selbst, durch eine Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, durch die Beschaffenheit der Sache oder durch höhere Gewalt verursacht wird.
5.4. Wir haften unbeschränkt, wenn der Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung der Sache vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns oder unserem Gastwirtbetrieb zuzurechnenden Personen verursacht wird.
5.5. Der Gast haftet für Schäden, die er oder ihm zuzurechnende Personen in oder an der Ferienwohnung verursacht haben.
6. Mängelanzeige
Der Gast hat uns Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Gast die Mängelanzeige schuldhaft, so stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung des Mietpreises zu. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
V Besonderer Teil: Pauschalreisen
Gäste lesen die nachfolgenden Bestimmungen bitte sorgfältig durch, bevor sie die von uns bereitgehaltenen Reisevertragsleistungen in Anspruch nehmen.
1. Buchung und Abschluss des Reisevertrages
Der Vertrag kommt zwischen dem Gast und uns zustande. Nimmt eine dritte Person die Buchung für den Gast vor, so haftet diese gesamtschuldnerisch mit dem Gast für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Ansprüche, sofern uns eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Der Besteller verpflichtet sich, die Buchungsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Gast weiterzuleiten.
2. Anzahlung, Sicherungsschein, Fälligkeit des Restreisepreises
2.1. Nach erfolgter Buchung ist eine Anzahlung von 20% vom Reisepreis nach Übersendung des Sicherungsscheins und der Reisebestätigung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist nicht auszuhändigen, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,- Euro nicht übersteigt.
2.3. Der noch zu zahlende Restpreis ist bis spätestens 28 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei einer kurzfristigen Buchung, innerhalb von sieben Tagen vor Anreise, ist der Gesamtpreis für den Aufenthalt vor Beginn des Aufenthaltes zu zahlen.
3. Reiseleistungen
Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie ggf. der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Wesentlich ändernd, oder ergänzende Vereinbarungen zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
4. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Gewährleistung, Anzeigepflicht, Minderung, Kündigung, Schadensersatz, Mitwirkungspflichten
5.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Gäste innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
5.2. Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich anzuzeigen..
5.3. Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Gäste eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
5.4. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Gäste im Eigeninteresse den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Das gleiche gilt, wenn es keine Fristsetzung bedarf, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist.
5.5. Unabhängig von Minderung oder der Kündigung können Gäste Schadensersatz verlangen, es sein denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
5.6. Bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen sind Gäste verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
6. Beschränkung der Haftung des Veranstalters
Unsere Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit wir für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
7.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
7.2. Ansprüche des Gastes nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen uns und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.
8. Rücktritt durch den Gast
8.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
8.2. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
8.3. Wir können unseren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
- 10 % des Gesamtpreises bis zum 31. Tag vor Reisebeginn
- 20 % des Gesamtpreises bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
- 40 % des Gesamtpreises bis zum 12. Tag vor Reisebeginn
- 60 % des Gesamtpreises bis zum 03. Tag vor Reisebeginn
- 80 % des Gesamtpreises ab dem 03. Tag vor Reisebeginn
- 100 % bei Nichtanreise abzüglich bei uns ersparter Aufwendungen
8.4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, uns nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringeren Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
8.5. Anstatt einer pauschalen Entschädigung können wir unsere konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen.
9. Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchte Zusatzleistungen vorgenommen (Umbuchung), können wir bei Pauschalen mit Unterbringung, in bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 10,- Euro pro Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
10. Kündigung und Rücktritt durch uns
10.1. Wir können nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10.2. Wir können bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
10.3. Ein Rücktritt durch uns ist später als 2 Wochen vor Reisebeginn nicht zulässig. Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus unserem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise geltend zu machen.
11. Reiseversicherung
Wir empfehlen, dass Gäste sich durch eine Versicherung gegen Umstände absichern, die es für sie erforderlich machen, ihre Reise zu ändern, oder zu stornieren.